Eine eigene Stiftung
Stiften für mehr Barmherzigkeit
Es gibt viele Menschen, die sich mit einer eigenen Stiftung oder durch ihr Testament für mehr Barmherzigkeit engagieren wollen. Vor diesem Hintergrund etablierten wir im Jahr 2005 das Stiftungszentrum der Barmherzigen Brüder. In Kooperation mit der Haus des Stiftens gGmbH helfen wir Ihnen, wenn Sie sich als Stifter oder Erblasser für bedürftige Menschen einsetzen möchten.
Für die Gründung einer eigenen Stiftung ist ein Stiftungsvermögen von mindestens 50.000 Euro nötig. Sie haben auch die Möglichkeit, bereits bestehende Stiftungen durch eine Zustiftung zu unterstützen.
Kostenlose Gründung
Die Errichtung einer Stiftung ist kostenlos. Wir begleiten Sie bei der Satzungserstellung, übernehmen die Gründung und erledigen die Anerkennung.
Große Gestaltungsfreiheit
Sie können den Stiftungszweck selbst festlegen. Dabei kommt vor allem die Hilfe für kranke, alte, ausgegrenzte, sterbende oder behinderte Menschen in Frage. Außerdem können Sie Ihrer Stiftung einen Namen Ihrer Wahl geben.
Umfangreiche Kontrollmöglichkeiten
Alle Stiftungen verfügen über eine separate Buchhaltung. So können Sie den Geldfluss vom Eingang in die Stiftung über die Verwaltung bis hin zur konkreten Verwendung exakt nachvollziehen.
Testamentsservice
Wer einen Teil seines Vermögens über den Tod hinaus für mehr Barmherzigkeit einsetzen möchte, verfasst rechtzeitig ein Testament. Sei es, weil das Vermögen groß genug ist, um neben engen Verwandten auch eine gemeinnützige Organisation zu bedenken, oder weil es keine Verwandten gibt, denen man etwas vererben möchte.
Steuervorteile für Stifter
Stifter können bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam in das Vermögen einer Stiftung einbringen. Die gestiftete Summe kann entweder komplett im Jahr der Zuwendung oder flexibel innerhalb von zehn Jahren in Abzug gebracht werden. Unabhängig von der Höhe des eingebrachten Grundstockvermögens können Stifter jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags ihrer Einkünfte steuerlich wirksam in eine gemeinnützige Stiftung als Spende oder Zustiftung einbringen. Wird geerbtes Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Erbfall an eine gemeinnützige Stiftung übertragen, fällt keine Erbschaftsteuer für den gestifteten Betrag an. Bereits gezahlte Erbschaftsteuer wird zurückerstattet.
Wenn Sie sich weiter in die Themen Stiften und Vererben einlesen wollen, rufen Sie uns an, damit wir Ihnen die entsprechenden Broschüren zusenden können. Oder Sie bestellen die gewünschten Materialien an dieser Stelle online:
Kontakt
Wenn Sie Fragen zu den Themen Stiften und Vererben haben, steht Ihnen als erster Ansprechpartner im Provinzialat der Barmherzigen Brüder Verwaltungsdirektor Ansgar Dieckhoff zur Verfügung:
Ansgar Dieckhoff
Südliches Schloßrondell 5
80638 München
Telefon: 089 1793 100
E-Mail: ansgar.dieckhoff@barmherzige.de
Stiftungszentrum der Barmherzigen Brüder
Landshuter Allee 11
80637 München
Telefon: 089 744 200 292
E-Mail: barmherzige@stiftungszentrum.de