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Ordens - ABC

Profess

Im katholischen Ordensrecht ist die Profess das feierliche Versprechen, in einem Orden die evangelischen Räte zu befolgen. Der Professe weiht sein ganzes Leben dem Dienst an Gott und dem Dienst an den Menschen und wird damit in die jeweils konkrete Gemeinschaft eingegliedert. Grundsätzlich unterscheidet man die zeitliche und die feierliche Profess. Die zeitliche Profess wird bei den Barmherzigen Brüdern für ein Jahr abgelegt und immer wieder erneuert, bis die Ablegung der feierlichen Profess für das ganze Leben erfolgt.

Der zeitlichen Profess geht die Zeit der Erprobung im Postulantat und Noviziat voraus, der feierlichen Profess die des Scholastikates. Die Ablegung der Profess wird durch die Professurkunde dokumentiert.

Die Barmherzigen Brüder legen nicht nur die drei klassischen Ordensgelübde Armut, Ehelosigkeit und Gehorsam ab, sondern auch ein viertes, das der Hospitalität, mit dem sie sich in die besondere Nachfolge ihres Gründers, des heiligen Johannes von Gott, stellen.

Die Konstitutionen der Barmherzigen Brüder umschreiben den Inhalt und die Aussagekraft der Profess mit folgenden Worten: „Mit unserer freien Ganzhingabe an Gott bejahen wir als Gesandte in der Welt, Zeichen seiner barmherzigen Liebe zu sein. Die Schlichtheit unseres Lebens macht kund, dass die Verwandlung der menschlichen Wirklichkeit nur aus dem Geist der Bergpredigt möglich ist. Wir sind Zeugen, dass Christus der Herr der Geschichte ist. Wir verkünden die Größe der Liebe Gottes und zeigen den Menschen, dass er weiterhin an ihrem Leben interessiert ist und an ihren Nöten nicht vorbeigeht.“