
Ordens - ABC
Provinz
Die Bezeichnung Provinz umschreibt eine Organisationseinheit innerhalb eines Gesamtordens. Das Wort Provinz ist dem römischen Recht entliehen und war die Bezeichnung für ein Verwaltungsgebiet außerhalb Italiens.
Eine Ordensprovinz besteht aus mindestens drei Kommunitäten. Sie wird von einem Provinzial und seinem Rat geleitet. Wenn es notwendig ist, kann ein Provinzkapitel beschließen, dass einzelne Häuser der Provinz zu einer Provinzdelegatur zusammengeschlossen werden. Diese wird von einem Provinzdelegaten und seinem Rat geleitet, die vom Provinzial ernannt werden. Seine Entscheidungen kann der Delegat aber nur in Abhängigkeit vom zuständigen Provinzial treffen. Wenn sich eine Provinzdelegatur oder eine Gründung so gut entwickelt, dass sie in absehbarer Zeit zu einer selbstständigen Provinz erhoben werden kann, gibt es zwei Möglichkeiten, diesen Schritt vorzubereiten: Die entsprechenden Einrichtungen werden zur Generaldelegatur erhoben. Diese wird von einem Generaldelegaten und seinem Rat geleitet, die vom General ernannt werden. Seine Entscheidungen kann der Delegat aber nur in Abhängigkeit von der Generalkurie treffen. Der andere Weg: Die betreffenden Häuser werden zu einer Vizeprovinz erhoben, sie besteht aus mindestens drei Kommunitäten. Sie wird von einem Vizeprovinzial mit seinem Rat geleitet, die vom General ernannt werden.
Die Bayerische Ordensprovinz hat auf ihrem Provinzkapitel 1989 die beiden Einrichtungen in Kobe zur Provinzdelegatur zum heiligen Richard Pampuri zusammengeschlossen. Auf dem Weg zu einer selbstständigen Provinz wurden die Einrichtungen in Indien 1997 zu einer Generaldelegatur erhoben.
